Kein Problem, melden Sie sich bei uns für die Zahlungsabwicklung
Sie haben Ihr Fahrzeug widerrechtlich auf einem von uns überwachten Privat Parkplatz abgestellt. Sie haben damit die geltenden und ausgeschilderten AGB´s nicht eingehalten und daher von uns eine Zahlungsaufforderung erhalten. Unsere Mitarbeiter dokumentieren alle Vergehen sorgfältig und digital.
Um weitere Kosten zu Ihren Lasten zu vermeiden, bitten wir Sie darum, fristgerecht der Zahlungsaufforderung nachzukommen.
Sollten Sie einen Widerspruch einlegen wollen, kontaktieren Sie uns unter Angabe der erforderlichen Informationen unter unseren Kontaktdaten.
Im Auftrag der Parkplatzeigentümer überwachen wir mit geschultem Personal die Parkplätze. Meist handelt es sich bei unseren Kunden um Geschäftseigentümer, die immer wieder Probleme hinsichtlich ordnungswidrig genutzten Kundenparkplätzen haben. Place Control bietet den Geschäftseigentümern die Möglichkeit, sicherzustellen, dass deren Parkplätze ausschließlich von deren Kunden genutzt werden.
Wenn Ihr Fahrzeug auf einem von uns bewachten Privatparkplatz widerrechtlich abgestellt wurde, verstoßen Sie damit gegen die ausgewiesenen AGBs. Diese sind in der Regel deutlich an der Parkplatzeinfahrt angebracht. Die Vertragsstrafe ist daher fällig und binnen 14 Tage nach Aufforderung zu leisten.
Eine Prüfung des Sachverhaltes sowie eine Einsichtnahme sind jederzeit möglich, da wir jeden Delikt fotografisch dokumentieren. Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, weisen wir Sie auf Ihre Darlegungs- und Beweispflicht hin. Wenn Sie selbst am Tattag tatsächlich nicht gefahren sind und auch nicht bereit sind, den Fahrer zu benennen, haften Sie als Halter des Fahrzeuges als sogenannter Zustandsstörer (AG Brandenburg an der Havel, Urteil v. 26.09.2016, Az. 31C 70/15) und können daher, unabhängig von einer Haftung für die Vertragsstrafe – auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. „Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr, ist er Zustandsstörer, wenn es unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt
Seit 2010 gibt es in Deutschland die private Parkraumüberwachung. Da Sie Ihr Fahrzeug auf privatem Grund und Boden geparkt haben, erfolgen die Strafen unabhängig vom Bußgeldkatalog Ihrer Stadt.
Wenn Sie aufgrund eines medizinischen Notfalls ordnungswidrig geparkt haben, muss ein Nachweis des betreuenden Arztes erfolgen. Selbstverständlich werden wir uns dann bemühen, Ihnen entgegen zu kommen.
Bitte nutzen Sie hierfür unsere Kontaktmöglichkeiten unter dem Kontakt Reiter.
Gemäß § 195BGB gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren.