AGB - Vertrags- und Einstellbedingungen

Präambel

Zur effizienten Nutzung der Parkflächen werden automatische Messungen der Parkdauer durchgeführt, um eine missbräuchliche Verwendung der Parkierungsanlage zu verhindern. Mit der Einfahrt in die private Parkierungsanlage schließt der Fahrer, im Folgenden (geschlechtsneutral) Nutzer genannt, einen Parknutzungsvertrag mit der Place Control UG (haftungsbeschränkt), Cosimastr. 121, D-81925 München, gemäß den nachfolgenden Vertrags- und Einstellbedingungen ab.

1. Nutzungsbestimmungen

Die Place Control UG (haftungsbeschränkt) gewährt dem Nutzer die Möglichkeit, die private Parkierungsanlage zu befahren und sein Fahrzeug, sofern verfügbar, auf einem markierten und freien Parkplatz für die Dauer der festgelegten Höchstparkzeit abzustellen. Sollte kein freier Parkplatz vorhanden sein, besteht kein Anspruch des Nutzers auf die Bereitstellung eines Parkplatzes durch die Place Control UG (haftungsbeschränkt).

Der Nutzer kann unter den nicht reservierten oder vermieteten Plätzen (den verfügbaren Parkplätzen) einen freien Abstellplatz wählen. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur innerhalb der markierten oder anderweitig gekennzeichneten Parkplätze gestattet. Sind keine sichtbaren Markierungen vorhanden, ist das Fahrzeug so abzustellen, dass keine Behinderung oder Gefährdung anderer Nutzer entsteht. Der Nutzer hat den Anweisungen des Personals der Place Control UG (haftungsbeschränkt) Folge zu leisten.

Soweit vorhanden, sind eine automatische Verkehrsführung sowie die aushängenden Verkehrs- und Hinweisschilder sowie die darauf wiedergegebenen Richtlinien zu beachten. Ansonsten gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Dies schließt nicht die Regelungen zur Parkgebührenbefreiung für Schwerbehinderte ein. Ist ein bestimmter Parkplatz reserviert oder gemietet und ohne Veranlassung des Mieters durch ein anderes Fahrzeug belegt, gilt Abschnitt II entsprechend.

Mit dem Abstellen des Fahrzeugs durch den Nutzer gilt der Abstellplatz als ordnungsgemäß übergeben.

Die vertragliche Leistungspflicht der Place Control UG (haftungsbeschränkt) beschränkt sich auf die reine Bereitstellung eines freien, verfügbaren Parkplatzes für die Dauer der Höchstparkzeit. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Fahrzeugs sowie eine Versicherung des eingestellten Fahrzeugs oder sonstige Tätigkeiten, die über die reine Bereitstellung des Parkplatzes hinausgehen, sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Place Control UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Obhutspflichten.

Nutzer, die einen Parkplatz dauerhaft gemietet haben oder aus sonstigen Gründen berechtigt sind, ihr Fahrzeug über die festgelegte Höchstparkzeit hinaus auf den dafür vorgesehenen Stellflächen abzustellen, müssen ihr Kfz-Kennzeichen elektronisch bei der Place Control UG (haftungsbeschränkt) hinterlegen.

Das Abstellen von Fahrzeugen ohne Haftpflichtversicherung, ohne amtliches Kennzeichen (§ 52 StVZO), ohne gültige amtliche Prüfplakette (z.B. TÜV) oder mit undichten Treibstoffanlagen oder anderen Mängeln, die den Betrieb der Parkeinrichtung gefährden, ist unzulässig.

Ist der Nutzer Unternehmer, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz der Place Control UG (haftungsbeschränkt) vereinbart.

2. Messung der Parkdauer, Höchstparkdauer

Die Parkdauer wird mittels eines kamerabasierten Kennzeichenerkennungssystems sowohl bei der Einfahrt als auch bei der Ausfahrt aus der privaten Parkierungsanlage automatisch erfasst.

Mit dem Befahren der Parkeinrichtung verpflichtet sich der Nutzer zur Einhaltung der auf der Beschilderung angegebenen Höchstparkzeit.

Die Parkdauer des Nutzers wird anhand der festgestellten Einfahrts- und Ausfahrtszeiten automatisiert berechnet. Die Parkzeit beginnt mit der Einfahrt in die Parkierungsanlage und endet mit der Ausfahrt aus dieser.

Außerhalb der Geschäftszeiten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf der Parkfläche nicht gestattet. Innerhalb der Geschäftszeiten dürfen Fahrzeuge bis zur Erreichung der Höchstparkzeit (siehe Hinweisschilder) abgestellt werden.

3. Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen

Bei Überschreitung der Höchstparkzeit oder einem anderen Verstoß gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen schuldet der Nutzer der Place Control UG (haftungsbeschränkt) eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 30,00 EUR für Fahrzeuge bis 3,5 t und 60,00 EUR für Fahrzeuge über 3,5 t. Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Auslagen der Place Control UG (haftungsbeschränkt) im Zusammenhang mit der Beitreibung (z.B. für die Zahlung des Parkentgelts, Vertragsstrafen) oder aus gesetzlichen Gründen (z.B. Verzugszinsen, Mahngebühren, Rechtsverfolgungskosten). Die Place Control UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, hierfür Dritte auf Kosten des vertragswidrig handelnden Nutzers zu beauftragen (z.B. Inkassounternehmen, Rechtsanwälte).

Erstreckt sich derselbe Verstoß über mehrere Kalendertage (Dauerverstoß), wird die geschuldete Vertragsstrafe für jeden angefangenen Kalendertag extra berechnet, bis zu einer Obergrenze von 750,00 EUR. Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Auslagen der Place Control UG (haftungsbeschränkt) im Zusammenhang mit der Beitreibung dieser Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe ist sofort fällig.

Bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen wird zusätzlich eine Verwaltungspauschale von maximal 30,00 EUR in Rechnung gestellt.

Außerhalb der Geschäftszeiten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf der Parkfläche nicht erlaubt. Während der Geschäftszeiten können Fahrzeuge bis zum Erreichen der Höchstparkzeit (siehe Hinweisschilder) abgestellt werden.

5. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertrags- und Einstellbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Änderungen und Ergänzungen dieser Vertrags- und Einstellbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Geschäftssitz der Place Control UG (haftungsbeschränkt).

6. Haftung

Die Benutzung der Parkeinrichtung erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung von Vertragspflichten oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Place Control UG (haftungsbeschränkt) als auch gegenüber deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Place Control UG (haftungsbeschränkt) oder ihr zurechenbare Personen verursacht wurde oder es sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Die Place Control UG (haftungsbeschränkt) haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch andere Nutzer oder durch Dritte verursacht worden sind.

Hinweis zum Datenschutz

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Place Control UG (haftungsbeschränkt), Cosimastr. 121, D-81925 München, Email: info@placecontrol.de

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Die Datenverarbeitung durch das kamerabasierte System dient zur Ermittlung von Verstößen gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen und zur Verwaltung der Parkierungsanlage. Rechtsgrundlage ist die Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und § 4 BDSG, die Wahrnehmung des Hausrechts nach § 4 BDSG und die Eigentumsfreiheit gemäß Art. 14 GG, § 903 BGB.

Berechtigte Interessen, die verfolgt werden:
Die Datenverarbeitung dient der Kontrolle der Einhaltung der Vertrags- und Einstellbedingungen, insbesondere zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung der Parkierungsanlage durch Dauerparker. Dadurch soll ausreichend Parkraum für Kunden freigehalten und das Hausrecht durchgesetzt werden. Daneben dient die Datenverarbeitung der Analyse und Optimierung der Parksituation.

Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer:
Die Verarbeitung der erhobenen Daten ist zum Betrieb der Parkierungsanlage bzw. zur Kontrolle der Einhaltung der ausgehangenen Vertrags- und Einstellbedingungen notwendig. Die Daten werden zu diesem Zweck nach geltendem Datenschutzrecht gespeichert und verarbeitet. Sie werden unmittelbar nach Verarbeitung (binnen 48 Stunden) bzw. bei erforderlicher Nachverfolgung von Verstößen gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen nach Ablauf der jeweils gültigen Aufbewahrungsfrist gelöscht.

Hinweis auf das Recht der Betroffenen:
Nutzer haben gegenüber der Place Control UG (haftungsbeschränkt) das Recht auf Auskunft, Berichtigung, gegebenenfalls Vervollständigung, Einschränkung, Löschung sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 ff. DSGVO. Eine erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung kann jederzeit widerrufen werden. Jeder Nutzer hat das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Diesbezügliche Anfragen können an datenschutz@placecontrol.de gestellt werden.

Weitere Informationen gemäß Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhalten Sie unter: www.placecontrol.de/datenschutz

Place Control UG (haftungsbeschränkt) | Cosimastr. 121 | D-81925 München